Alle diese Pflichten sollt ihr euch zu eigen machen und ebenso weitere, die euch noch auf andere Weise mitgeteilt werden; so pflegt ihr die brüderliche Liebe, die der Grundstein und der Schlußstein, das uns alle verbindende Band und der Ruhm unserer alten Bruderschaft ist, und vermeidet Zank und Streit, üble Nachrede und Verleumdung. Auch sollt ihr nicht dulden, daß andere Schlechtes über einen redlichen Bruder reden, sondern sollt ihn verteidigen und ihm helfen, soweit ihr es vor eurer Ehre und eurem Gewissen verantworten könnt, doch nicht mehr. Und wenn euch irgendein Bruder Unrecht tut, so sollt ihr euch an eure eigene oder an seine Loge wenden. Erst dann könnt ihr an die Vierteljahresversammlung der Großloge appellieren und endlich gegen deren Entscheidung die Jahresversammlung der Großloge anrufen, wie es der alte löbliche Brauch unserer Vorfahren in jeder Nation war. Führt nur dann einen Prozeß, wenn der Fall nicht anders entschieden werden kann. Geduldig sollt ihr dem ehrlichen und freundschaftlichen Rat des Meisters und eurer Genossen folgen, wenn sie es versuchen, euch von einem Rechtsstreit mit Profanen abzuhalten oder euch dringend darum bitten, schwebende Verfahren möglichst schnell abzuschließen, damit ihr euch mit um so größerem Eifer und Erfolg der Aufgabe der Maurerei widmen könnt. Liegen aber doch Brüder und Genossen vor Gericht im Streit, so sollen Meister und Brüder in aller Freundschaft ihre Vermittlung anbieten, die von den streitenden Brüdern dankbar angenommen werden sollte. Wenn das untunlich bleibt, dann sollen sie ihren Prozeß vor Gericht ohne Leidenschaft und Erbitterung – wie es so oft geschieht – führen und nichts sagen oder tun, das brüderlicher Liebe entgegensteht und es verhindert, daß gute Dienste erneut angeboten oder fortgesetzt werden: damit alle den segensreichen Einfluß der Maurerei erkennen können, wie ihn alle wahren Maurer erkannt haben von Beginn der Welt und erkennen werden bis ans Ende der Zeit.
Amen — so soll es sein!