Freimaurerloge Zur Goldenen Mauer im Orient Bautzen
Loge zur Goldenen Mauer zu Budissin

Die “Alten Pflichten” von James Anderson aus dem Jahre 1723 bilden sozusagen das Grundgesetz der regulären Freimaurerei. Im Laufe der Jahrhunderte hat es immer wieder unterschiedliche Auslegungen gegeben. Versucht man die Alten Pflichten vor dem Hintergrund der Zeit zu verstehen, ergeben sich bis heute gültige erstaunlich liberale und tolerante Grundregeln, die insbesondere in der humanitären Freimaurerei bis heute Gültigkeit haben und den besonderen Geist der Freimaurerei ausmachen. Die hier aufgeführten “Allgemeinen Kapitel” handeln

  1. Von Gott und der Religion;
  2. Von der obersten und den nachgeordneten staatlichen Behörden;
  3. Von den Logen;
  4. Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen;
  5. Von der Leitung der Bruderschaft bei der Arbeit;
  6. Vom Betragen, nämlich: 1. in geöffneter Loge; 2. nach geschlossener Loge, wenn die Brüder noch beisammen sind; 3. wenn Brüder ohne Profane zusammenkommen, aber nicht in der Loge; 4. in Gegenwart von Profanen; 5. daheim und in der Nachbarschaft; 6. gegenüber einem unbekannten Bruder.