Freimaurerloge Zur Goldenen Mauer im Orient Bautzen
Loge zur Goldenen Mauer zu Budissin

Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen

Jedes Vorrecht unter Maurern gründet sich allein auf wahren Wert und persönliches Verdienst, damit die Bauherren gut bedient werden, die Brüder sich nicht schämen müssen und auf die Königliche Kunst kein Schatten falle. Kein Meister oder Aufseher wird deshalb wegen seines Alters gewählt, sondern allein um seines Verdienstes willen. Es ist unmöglich, schriftlich diese Dinge näher darzulegen; jeder Bruder muß an seinem Platz achtgeben und sie in der Weise erlernen, die unserer Bruderschaft eigentümlich ist. Bewerber mögen nur wissen: Ein Meister soll einen Lehrling nur dann annehmen, wenn er ausreichende Beschäftigung für ihn hat, wenn er ein völlig gesunder junger Mann ist, keine Verstümmelung oder sonst ein körperliches Gebrechen an sich hat, die es ihm unmöglich machen, die Kunst zu erlernen, dem Bauherrn seines Meisters zu dienen, ein Bruder zu werden, nach gehöriger Zeit auch Geselle, sobald er die bestimmte Anzahl von Jahren gedient hat, wie es der Brauch des Landes vorschreibt. Auch soll er von ehrenhaften Eltern abstammen, so daß er schließlich, wenn auch sonst befähigt, zu der Ehre aufsteigen kann, Aufseher zu werden, dann Meister der Loge, Großaufseher und schließlich Großmeister aller Logen, je nach seinem Verdienst. Nur der Bruder kann Aufseher werden, der zuvor Geselle war; und der nur Meister, der als Aufseher tätig, und Großaufseher nur, wer Meister einer Loge war. Großmeister kann nur werden, wer vor seiner Wahl Geselle war. Er muß auch von edler Abkunft oder ein vornehmer Mann von feiner Lebensart sein, ein hervorragender Gelehrter, ein bedeutender Baumeister oder sonst ein Künstler, aus gutem Hause, und nach der Meinung der Logen besonders große Verdienste aufweisen. Um sein Amt besser, leichter und ehrenvoller ausüben zu können, steht dem Großmeister das Recht zu, sich selbst einen stellvertretenden Großmeister zu wählen, der Meister einer Einzelloge sein oder gewesen sein muß. Dieser ist berechtigt, so zu handeln, wie der Großmeister, sein Vorgesetzter, es sei denn, dieser sei selbst zugegen oder mache seine Autorität durch ein Schreiben geltend. Diesen höchsten und nachgeordneten Leitern und Lenkern der alten Loge – je nach ihren Ämtern – sollen die Brüder, so wie es die alten Pflichten und Anordnungen wollen, in aller Ergebenheit, Achtung, Liebe und Bereitwilligkeit gehorchen.